Abschnitt I – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltung, Änderung der Bedingungen
(1) Die ESONO AG, Grünwälderstraße 10-14, 79098 Freiburg (im folgenden ESONO genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn ESONO sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3) ESONO ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. ESONO weist seine Kunden schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 4 Wochen widerspricht.
(4) Der vollständige Text der Geschäftsbedingungen wird von ESONO über eine Verlinkung im Internet bekannt gegeben und dort zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgestellt (
https://www.esono.de/AGB/).
(5) Die Angabe vollständiger und richtiger Daten ist die Voraussetzung für den Vertragsschluss.
(6) Für bestimmte Vertragsbeziehungen gelten zusätzlich gesonderte Bestimmungen, die dem jeweiligen Vertragspartner zur Wirksamkeit jedoch gesondert bekannt gegeben werden müssen.
(7) Diesen AGB entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern werden nicht anerkannt, es sei denn, ESONO hätte dies schriftlich ausdrücklich versichert.
§ 2 Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
1) Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
ESONO ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Die Angebote der Firma ESONO sind stets freibleibend. Verträge kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung der Kundenbestellung zustande.
(3) Vertragsinhalt wird nur der schriftlich fixierte Text. Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Beide Parteien verzichten durch Anerkennung dieser AGB unwiderruflich auf die mündliche Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.
(5) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ESONO insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise für die Erbringung von Leistungen oder Lieferung von Waren ab Erfüllungsort Freiburg, ausschließlich Verpackung, Versicherung oder sonstiger Nebenleistungen und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Verkehr mit Unternehmern enthalten die Preisangaben nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise können durch ESONO zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht innerhalb 4 Wochen aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt. Auf diese Rechtsfolge wird ESONO in der Mitteilung hinweisen.
(3) Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann ESONO den entsprechenden Dienst sperren. Dies führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden.
(4) Im Verzugsfall ist ESONO berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz zu verlangen und die vertraglich vorgesehenen Leistungen sofort zu sperren oder zu unterlassen.
(5) ESONO kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 20,- € abhängig machen.
(6) ESONO kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,- € geltend machen.
(7) Forderungen von ESONO kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
(8) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(9) Zahlungen werden grundsätzlich bei Leistung oder dem in der Auftragsbestätigung explizit genannten Termin fällig.
(10) Die Leistung an den Kunden bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche von ESONO gegen den Kunden in deren Eigentum. Der Kunde darf in dieser Zeit nicht über die Leistung verfügen, sie insbesondere nicht mit Rechten anderer belasten. Sollten Dritte auf die Leistung zugreifen wollen, so verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von ESONO hinzuweisen und ESONO unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
(11) Im Verkehr mit Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den anerkannten Saldo (Kontokorrent-Vorbehalt). Zudem ist die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes vom Käufer gegen alle gängigen Gefahren zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an ESONO abgetreten. ESONO nimmt diese Abtretung ohne weitere Willenserklärung an.
(12) Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Nur auf ausdrücklichen Widerspruch des Auftraggebers wird von einem Versand per E-Mail abgesehen.
§ 4 Leistungspflichten von ESONO
(1) Soweit ESONO kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt (z.B. Spam-Filter-Software), hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. ESONO ist befugt solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit einzustellen ohne den Kunden darüber zu informieren.
(2) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt ESONO dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). ESONO leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden (Reseller), sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf ESONO die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert ESONO zu, dass alle Daten, die der Kunde an ESONO übermittelt vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an ESONO zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für seine Adressdaten inklusive der Telefonnummer, der Bankverbindung (bei Zahlungsweise: „Bankeinzug“) und der Emailadresse.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Im Verkehr mit Unternehmern verjähren die Ansprüche wegen Mängeln der Ware oder Dienstleistung nach 12 Monaten.
(2) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
(a) Ansprüche des Kunden, die, mittelbare oder unmittelbar, aus unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden an der Ware/Leistung herrühren.
(b) Ansprüche auf Schadenersatz anstatt der Leistung und das Rücktrittsrecht des Kunden bei einer nur geringfügigen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
(3) Für Schäden in Form von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen haftet ESONO nur unter der Voraussetzung, dass ESONO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat, oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Ebenso haftet ESONO nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(4) Bei grober Fahrlässigkeit haftet ESONO nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ESONO nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet ESONO lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
(6) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(7) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des den Schaden verursachenden Ereignisses, es sei denn es handelt sich um einen Fall vorsätzlicher Schädigung.
(8) Durch ESONO werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und Verordnungen.
(9) Die Haftung von ESONO wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(10) ESONO weist den Kunden darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass ESONO das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren (Hacking). Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten, oder auf dem Server befindlichen Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge (z.B. durch Verschlüsselung).
§ 7 Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge
(1) Für den Fall, dass der Käufer eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Empfang der Leistung, jedoch nicht, bevor ESONO den Käufer über sein Widerrufsrecht belehrt hat.
(2) Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und ist zu richten an: ESONO AG, Grünwälderstraße 10-14, 79098 Freiburg.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(4) Etwaige gelieferte Ware ist sofort nach der fristgerechten Ausübung des Widerrufsrechts auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden.
§ 8 Freistellung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, ESONO im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Freiburg im Breisgau. ESONO ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von ESONO auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Alle Erklärungen von ESONO können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Abschnitt II – Sonderregeln für Domains, Web-Hosting, E-Mail, Content Management - und E-Commerce Systeme
§ 1 Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
(1) Bei angestrebten Hosting-Verträgen, deren Anbahnung über Fernkommunikationsmittel erfolgt, kommt der Vertrag bereits mit der Zuteilung von Speicherplatz und Login-Daten zustande.
(2) ESONO ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ESONO insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Abschn. II § 5 Abs. 3, Abschn. II § 5 Abs. 7 und Abschn. II § 5 Abs. 8 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in Abschn. II § 5 Abs. 3 aufgestellten Vorgaben genügt.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Sofern durch eine Domainvergabestelle oder einen Registrar die Preise erhöht werden, kann ESONO die Preise entsprechend anpassen. Soweit es sich um eine unzumutbare Anpassung handelt, kann der Kunde den Vertrag fristgerecht kündigen.
(2) Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich.
§3 Leistungspflichten von ESONO
(1) ESONO gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ESONO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. ESONO kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
(2) Sofern des nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm für seinen Dienst dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
§4 Internet Domains
(1) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (Domain-Endungen) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, nationaler, sowie internationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen, die auf den Webseiten der jeweiligen Domain Registrare eingesehen werden können. Für „.de“ Domains gelten die DENIC Domainbedingungen (https://www.denic.de/de/bedingungen.html), sowie die DENIC Richtlinien (https://www.denic.de/de/richtlinien.html)
(2) ESONO hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(3) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ESONO, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
§5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf sie geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm zugeteilt werden wird er sie unverzüglich ändern.
(2) Der Kunde hat in seinen POP3- E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. ESONO behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. ESONO behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von ESONO verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. ESONO kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
(4) ESONO ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen die Verpflichtung aus Abschn. II § 5 Abs. 3 durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird
(5) Es obliegt dem Kunden Sicherungskopien von allen Daten, die er auf den ihm bei ESONO zur Verfügung stehenden Speicherplatz überträgt zu erstellen (Sicherungskopien). Diese Sicherungskopien wird der Kunde auf Datenträgern sichern, die nicht physikalisch bei ESONO liegen.
Bei einem Chameleon CMS Hosting erfolgt eine Datensicherung seitens ESONO mindestens einmal pro Woche.
(6) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt ESONO dem Kunden für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß des mit dem Kunden vereinbarten Preises in Rechnung.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten.
(8) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von ESONO gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing)
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning)
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist ESONO zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 6 Verfahren bei Vertragsbeendigung
(1) Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers / AdminC.
(2) Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann ESONO die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. ESONO weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
(3) Alternativ kann ESONO die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
(4) Beendet ESONO den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzugs oder aus wichtigem Grund, kann ESONO nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen.
§ 7 Lizenzen und Urheberrecht
(1) Der Kunde erhält von ESONO für die gesamte Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der überlassenen oder zur Verfügung gestellten Programme (z.B. Betriebssysteme, Webserver-Software, Content-Management-Systeme, E-Commerce Systeme). Wird der Kunde von ESONO für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Darüber hinaus gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(2) Eine Veräußerung der überlassenen Software ist in jedem Fall unzulässig.